Umwelt-Erlebnis-Pfad.de

Wir sind uns unserer unternehmerischen und zugleich ökologischen Verantwortung bewusst. Ökonomie und Ökologie gilt es dabei in Einklang zu bringen. Die Grünflächen im Werk werden möglichst so gestaltet, dass sie einheimischen Pflanzen und Tieren als Lebensraum dienen können. Damit tragen wir inmitten von Industriearchitektur zum Erhalt der biologischen Vielfalt – genannt Biodiversität – bei. Eine solche Biodiversitätsfläche haben wir um das Betriebsrestaurant eingerichtet. Entdecken Sie deren Vielfalt und erhalten Sie weitere Informationen in dieser WebApp.

  • Umwelt-Verantwortung

    Die Konzernrichtlinie Umweltschutz der Daimler Truck AG beschreibt die umweltschutzbezogene Ausrichtung und Handlungsgrundsätze des Daimler Truck Konzerns. Die Richtlinie umfasst die Umweltleitlinien als Ausdruck der Umweltpolitik für den Daimler Truck-Konzern. Sie erklärt, dass der Umweltschutz eines der wesentlichen Unternehmensziele des Daimler Truck-Konzerns ist. Für Daimler Truck bedeutet Umweltschutz in den folgenden Themenfeldern aktiv zu sein: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Vermeidung von Umweltverschmutzungen, Wasser-, Abfall-, Energie- und Gefahrstoffmanagement. Gleichzeitig ist der Beitrag zu Kreislaufwirtschaft und Biodiversität für uns von besonderer Bedeutung. Wir verpflichten uns, im Kontext der regelmäßigen doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere umweltrelevante Herausforderungen zu identifizieren. Mit den vom Vorstand verabschiedeten Umweltleitlinien definiert der Daimler Truck-Konzern seine Umweltpolitik und bekennt sich zu einem integrierten Verbesserungsprozess hinsichtlich des Umweltschutzes und des Umgangs mit Energie.

    • Umweltleitlinie 1 Wir stellen uns den zukünftigen Herausforderungen im Umweltbereich.
    • Umweltleitlinie 2 Wir entwickeln Produkte, die über den gesamten Lebenszyklus umweltfreundlich sind und zu einem nachhaltigen Transport beitragen.
    • Umweltleitlinie 3 Wir reduzieren fortlaufend die Umweltauswirkungen unseres Betriebs und streben eine saubere und umweltfreundliche Produktion an.
    • Umweltleitlinie 4 Wir bieten unseren Kunden umfassenden Service und Information zum Umweltlebenszyklus unserer Produkte.
    • Umweltleitlinie 5 Unser Anspruch ist es, weltweit vorbildliche Umweltleistungen zu erbringen.
    • Umweltleitlinie 6 Wir informieren unsere Mitarbeiter und Stakeholder umfassend über die Umweltleistung und konkrete Verpflichtungen.

    Für Gaggenau haben wir auf Basis der zentralen Leitlinien eine Umweltpolitik mit vier Schwerpunktthemen formuliert, in denen sich unsere Verantwortung für den Umweltschutz widerspiegelt.

  • Umwelt- und Energiepolitik Gaggenau

    Unsere Umwelt- und Energiepolitik gilt für das Werk Gaggenau mit all seinen Werkteilen und beschreibt:

    • unser umweltgerechtes und energieeffizientes Verhalten
    • unsere umweltgerechte und energetisch optimierte Produktion
    • die Verpflichtung von Vertragsfirmen an unserem Standort auf unser Umweltverständnis
    • den Umgang mit Informationen und die Schaffung und die Transparenz zu unserer Umweltschutzverantwortung.

    Unser integrierter Umweltschutz und das Energiemanagement gewährleisten, dass wir vorbeugend und nachhaltig arbeiten können und entsprechende Standards, gesetzliche Anforderungen und weitere bindende Verpflichtungen einhalten. Ausgehend von der Umweltpolitik, haben wir eine Umweltschutzstrategie entwickelt, aus der wir konkrete Ziele ableiten und diese in Form einer RoadMap kommunizieren. Hierbei achten wir vor allem auf die Einhaltung der Rechtskonformität, die Reduzierung von Umweltrisiken und möchten natürlich auch unser Image positiv beeinflussen.

    Um dies zu bewerkstelligen, haben wir uns zur Förderung der Artenvielfalt verpflichtet, indem wir wo möglich, vorhandene Freiflächen auf unserem Werksgelände naturnah gestalten. Weitere Informationen können Sie unserer jährlich aktualisierten Umwelterklärung entnehmen, die Sie über den Download-Button oder über die Daimler-Homepage einsehen können. Wir freuen uns über Ihre Kommentare und konstruktive Kritik zu unserem Umwelt-Erlebnis-Pfad.

  • Weitere Infos zur Biodiversität

    Schutz der Biologischen Vielfalt – Zukunft für Alle

    Der Auftrag von Rio

    1992 traf sich die Staatengemeinschaft in Rio de Janeiro zum UN-Gipfel für Umwelt und Entwicklung. Im Kern ging es um die Frage, welche Entwicklung die menschliche Gesellschaft auf der Erde nehmen kann, um zukunftsfähig zu sein.

    Link: Die Rio-Konferenz 1992

    Nachhaltigkeit wurde seit Rio mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen das Schlüsselwort, das heute allgegenwärtig ist. Wesentliche Elemente einer nachhaltigen, also zukunftsfähigen Entwicklung der Menschheit ist der schonende Umgang mit Natur und Umwelt. In Rio beschloss die Gemeinschaft von 178 Nationen die UN-Konvention zum Schutz des Weltklimas (United Nations Framework Convention on Climate Change - UN-FCCC) und die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biodiversity – CBD).

    Link: UN-FCCC 1992

    Link: CBD

    Das ursprüngliche Ziel von Rio, den weltweiten Rückgang von Lebensräumen, Tieren und Pflanzen bis zum Jahr 2010 mindestens deutlich zu verlangsamen, wurde nicht erreicht. Der Dreiklang der Nachhaltigkeit, nämlich die harmonische Verknüpfung der Wirtschaft, der sozialen Gerechtigkeit und der Schutz der biologischen Vielfalt ist nicht geglückt. Dies vor allem, weil weltweit die Wirtschaft mit Priorität vorangetrieben wurde, ohne die beiden anderen Entwicklungsziele in angemessener Weise zu berücksichtigen. Nachdem das ursprüngliche Ziel von Rio bis 2010 nicht erreicht worden war, hat die weltweite Staatengemeinschaft beschlossen, die UN-Dekade der biologischen Vielfalt von 2011 bis 2020 auszurufen. Demnach soll das verfehlte 2010-Ziel nun bis 2020 erreicht werden.

    Link: UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011-2020

    Wie die anderen Unterzeichnerstaaten hat sich Deutschland im Rahmen der CBD verpflichtet, eine nationale Strategie zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt zu entwickeln. Diese Strategie wurde 2007 vom Kabinett einstimmig beschlossen und ist gewissermaßen der „Fahrplan“ für den Schutz von Tieren und Pflanzen in ihren Lebensräumen. Diese Strategie macht deutlich, dass der Schutz der biologischen Vielfalt also der Biodiversität eine Aufgabe ist, die alle gesellschaftlichen Bereiche fordert.

    Link: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

    Die Bundesländer haben in Deutschland jeweils eigene Strategien entwickelt, um für ihre Zuständigkeitsbereiche einen Katalog von Zielen und Maßnahmen festzulegen, nach dem es gelingen soll, die biologische Vielfalt im Land zu erhalten und zu fördern. Baden-Württemberg hat seine Strategie 2013 veröffentlicht.

    Link: Naturschutzstrategie Baden-Württemberg

    Die Regierungen von Bund und Ländern, die Räte von Städte und Gemeinden sind aufgerufen, Lebensräume zu schützen und zu fördern. Der schonende Umgang mit der Biodiversität fällt jedoch genauso in die private Verantwortung, in diejenige von öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen und nicht zuletzt Unternehmen, die auf ihren Betriebsflächen sehr viel für die biologische Vielfalt tun können.

    Biodiversität auf Betriebsflächen

    In Industrie- und Gewerbegebieten sind auch bei dichtem Gebäudebestand offene Flächen vorhanden, die meist als Rasen oder sonstiger Grünbestand einheitlicher Prägung gestaltet wurden. Deutschlandweit machen solche Freiflächen zwar nur einen geringen Anteil aus, doch können sie wichtige Funktionen als Trittsteinlebensräume in den Siedlungen erfüllen! Das gilt auch für Industriebrachen, die mit 0,3 % der Bundesfläche als Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen dienen können.

    Link: Moderne Unternehmen im Einklang mit der Natur

    Nach und nach werden sich Unternehmen der Möglichkeiten bewusst, die die unbebauten Flächen auf einem Betriebsgelände für die Förderung der biologischen Vielfalt bieten. Die gezielte Flächengestaltung insbesondere mit Wildpflanzen liefert die beste Voraussetzung für die Ansiedlung auch seltener und gefährdeter Arten.

    Naturfreundliche Umgestaltung des Werkgeländes

    Seit 2010 – dem internationalen Jahr der biologischen Vielfalt - werden von uns nun außerordentliche Anstrengungen unternommen, um die Biodiversität auf unseren Werksgeländen in Rastatt und Gaggenau zu fördern. Dafür erhielt das Werk bereits viermal eine Auszeichnung als „UN-Dekade-Projekt“ (für ein Projekt in Rastatt 2013, 2015, 2018 und für ein Projekt in Gaggenau 2018).

    Tafel UN-Dekade

    Als erstes Projekt einer naturnahen Gestaltung eines unserer Firmengelände diente das Grundstück der ehemaligen Kläranlage im Werksteil Rastatt. In Anlehnung an ein frisch entstandenes Rheinufer nach einem Hochwasser wurde ein Lebensraum auf Sand, Kies und Schotter nachgebildet um bestimmten Leitarten, wie Laufkäfern, Wildbienen, dem Eisvogel und vielen mehr, einen geeigneten Lebensraum zu bieten. Zusätzlich wurde die Fläche als erste Industriefläche ihrer Art als „naturgarten - Empfohlen von Bioland“ zertifiziert.

    Fläche der alten Kläranlage, Rastatt

    Die Fläche wird zweimal jährlich von einem achtköpfigen Team, das sich aus Mercedes-Mitarbeitern zusammensetzt, gepflegt. Dieses Team hat die Patenschaft auch für die zukünftige Pflege übernommen.

    Diese erste Flächengestaltung zur Förderung der Biodiversität blieb kein Einzelfall. Insgesamt 13 größere Flächen (8 in Rastatt und 5 in Gaggenau) wurden untersucht, die Machbarkeit technisch und wirtschaftlich bewertet und die naturnahe Gestaltung in den vergangen 8 Jahren umgesetzt. Insgesamt konnten somit ca. 21.000 m² Rasenfläche durch natürliche Blumenweisen und Staudenpflanzungen ersetzt werden. Im Rahmen zweier Begehungen in den Jahren 2012 und 2016 wurden alle Grünflächen in Rastatt und Gaggenau hinsichtlich ihres ökologischen Potentials zur Förderung der Biodiversität bewertet – in Summe ca. 360 Flächen von wenigen Quadratmetern bis zu mehreren 1.000 m². Die Ergebnisse fließen in unsere Biodiversitätsstrategie am Standort ein, mit dem Ziel, die Vielfalt der Arten – Pflanzen wie Tiere – zu fördern. Hierbei berücksichtigen wir als Leitarten vor allem auch die im 111-Artenkorb des Landes Baden-Württemberg festgelegten Arten.

    Link: 111-Arten-Korb

    Von Anfang an begleitete der NABU-Kreisverband Rastatt diesen Prozess und konnte beispielsweise den Nachweis führen, dass die Flächengestaltung mit heimischen Wildpflanzen die Gemeinschaft blütenbestäubender Insekten (insbesondere Wildbienen) herausragend unterstützt. Im Jahr 2015 wurde vom NABU Kreisverband Rastatt eine orientierende Erfassung von Wildbienen und Laufkäfern auf den Flächen in Rastatt durchgeführt. Bei den Wildbienen konnten 21 wertgebende Arten gefunden werden. Das sind Arten, die aufgrund ihrer Gefährdung in der Roten Liste der Wildbienen Baden-Württembergs in einer der Gefährdungskategorien geführt werden. Damit ist die Untersuchungsfläche hinsichtlich ihrer Bedeutung für Wildbienen als überregional bedeutsam einzustufen.

    Wildbienenerhebung bei der Daimler AG, Standort Gaggenau, 2015

    Im Sommer 2018 wurde das Freigelände um das Betriebsrestaurant in Rastatt neu gestaltet und kann sich so zum Lebensraum für Insekten entwickeln. Mit einem neu angelegten Umwelt-Erlebnispfad werden der Belegschaft die Hintergründe dieser nicht alltäglichen Grünanlage erläutert und die Bedeutung der biologischen Vielfalt nähergebracht.

    Übersichtstafel

    Neben einer Übersichtstafel am Eingang zur Kantine geben 20 Detailtafeln Einblicke in die Lebensräume der neuen Anlage. Das geschieht teils durch Vorstellung von Tierarten, teils durch Hintergrundinformationen zur Grünanlage. Jede Tafel eröffnet über einen QR-Code den Zugang in die „digitale Welt“ und bietet damit eine Fülle von Informationen zur Lebensweise von Tieren und Pflanzen, zur Gestaltung der Fläche und zu den Hintergründen, wie sich auch auf einem Betriebsgelände die Biodiversität fördern lässt.